Weideunterstand für Pferde planen: Bauarten und Aufstellort in der Schweiz
Für den Weideunterstand führt der Katalog drei Wege: die Weidehütte, die Aussenbox und das Stallzelt. Dieser Ratgeber zeigt, was die Tierschutzverordnung zum Witterungsschutz verlangt, worauf es beim Aufstellort ankommt und welche Angaben wir für eine Offerte brauchen.

1. Kurzantwort: welcher Unterstand für welche Weide?
Für einen Weideunterstand stehen im Katalog drei Wege offen: die Weidehütte (Unterstand mit Pultdach sowie Rück- und Seitenwänden), die Aussenbox (freistehende Einzelbox mit eigenem Dach) und das Stallzelt (Tunnelzelt-Bausatz oder Rundbogenhalle). Eine Rangfolge gibt es nicht: Welcher Weg passt, hängt von Standort, Untergrund, Tierzahl und Budget ab.
Rechtlich gilt für Haustiere nach Art. 36 der Tierschutzverordnung: Sind die Tiere bei extremer Witterung nicht eingestallt, muss ein natürlicher oder künstlicher Schutz mit Platz für alle Tiere gleichzeitig und ein trockener Liegeplatz vorhanden sein. Ob für Ihren Unterstand eine Baubewilligung nötig ist, hängt von Ihrer Gemeinde und Ihrem Standort ab.
Gemeint ist hier der Unterstand auf der Weide, nicht ein Offenstall und nicht ein Pferdeanhänger.
2. Was die Tierschutzverordnung zum Witterungsschutz verlangt
Die Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1) regelt den Witterungsschutz in Art. 36 Abs. 1. Die Vorschrift gilt für Haustiere allgemein, nicht nur für Pferde, und sie knüpft an extreme Witterung an. Im Wortlaut (Stand am 1. Februar 2026):
Für die Planung heisst das: Der Schutz muss für alle Tiere gleichzeitig Platz bieten, und der Liegeplatz muss trocken bleiben. Art. 36 TSchV nennt keine Quadratmeterzahl; er verlangt Platz für alle Tiere gleichzeitig. Ob Ihre Weide diese Bedingungen erfüllt, hängt von Tierzahl und Situation ab. Bei Unklarheiten fragen Sie die zuständige Behörde Ihres Kantons.
3. Drei Wege im Katalog: Weidehütte, Aussenbox, Stallzelt
Die drei Wege unterscheiden sich im Aufbau und in der Katalogseite, auf der Sie die Produkte finden. Die Angaben folgen den Katalogbeschreibungen; technische Details stammen von den Herstellern.
| Bauart | Aufbau laut Katalog | Im Katalog |
|---|---|---|
| Weidehütte | Unterstand mit Pultdach sowie Rück- und Seitenwänden aus horizontalen Brettern; Anbau erhältlich | Weidehütte |
| Aussenbox | Freistehende Einzelbox mit eigener Dachkonstruktion (Pultdach, Satteldach oder Texas), Vorderwand und Tür | Aussenbox |
| Stallzelt | Zelt- und Hallenstruktur: Tunnelzelt-Bausatz DP-KIT (Nur Dach oder Dach mit Seitenwänden) sowie Rundbogenhallen auf Anfrage | Zelte |

Woran sich die Wahl in der Praxis orientiert:
- Standort und Untergrund: Je nach Bauart braucht der Unterstand einen eigenen Untergrund (siehe Abschnitt 6).
- Tierzahl: Der Schutz muss allen Tieren gleichzeitig Platz bieten. Weidehütte und Aussenbox lassen sich im Katalog durch Anbau-Module ergänzen.
- Einsatzdauer: Stallzelte beschreibt der Katalog für den temporären oder dauerhaften Einsatz.
- Bewilligung und Budget: Beides klären Sie vor der Bestellung (siehe Abschnitte 7 und 8).
4. Weidehütte: Bauart, Modelle und Anbau
Die Weidehütte besteht nach Herstellerangaben (Geert en Henk) aus einem Pultdach mit 1,20 m Überhang, Kunststoffbrettern von 32 mm sowie Rück- und Seitenwänden aus horizontalen Brettern. Der Katalog führt vier Modelle; zu jedem gibt es einen Anbau im gleichen Mass. «Anbau» ist die Katalogbezeichnung für die zur Weidehütte erhältlichen Zusatzeinheiten; Konstruktionsdetails nennt der Katalog nicht.
Die folgenden Masse sind Produktmasse aus dem Katalog. Sie sind keine gesetzlichen Vorgaben und keine Empfehlung für eine bestimmte Pferdezahl.
| Modell | Produktmass (Breite × Tiefe) | Anbau im gleichen Mass |
|---|---|---|
| Weidehütte 3 × 3 m | 3 × 3 m | erhältlich |
| Weidehütte 3 × 3,5 m | 3 × 3,5 m | erhältlich |
| Weidehütte 3,5 × 3,5 m | 3,5 × 3,5 m | erhältlich |
| Weidehütte 4 × 4 m | 4 × 4 m | erhältlich |
Zusätzlich führt der Katalog einen Anbau mit Futtergasse (2,0 × 3,5 m).
5. Stallzelt als Unterstand
Die Katalogkategorie «Zelte» (Stallzelte, Rundbogenhallen und Weideunterstände) führt drei Produkte. Es sind Zelt- und Hallenstrukturen für den temporären oder dauerhaften Einsatz, unter anderem als flexibler Unterstand für Tiere. Hersteller ist Tecno Engineering, ein italienischer Hersteller von PVC-Überdachungen für Landwirtschaft und Tierunterstände; stallkonzept ist Schweizer Vertriebspartner.
- Tunnelzelt-Bausatz DP-KIT: online konfigurierbar, wahlweise als «Nur Dach» oder «Dach mit Seitenwänden». Traufhöhe 1 bis 3,5 m (in Schritten von 0,5 m), Breite 3 bis 7 m (in Schritten von 1 m), Länge 4 bis 30 m (in Schritten von 2 m).
- Vorder- und Rückseite beim DP-KIT: je offen, mit Giebel, geschlossen oder als Schiebefront inklusive Giebel (Schiebefront erst ab 2,0 m Traufhöhe).
- Rundbogenhalle und Rundbogenhalle Doppelträger: auf Anfrage.
Welches Modell zu Ihrem Vorhaben passt, besprechen wir persönlich mit Ihnen.
6. Aufstellort: Untergrund, Zufahrt, Wetterseite
Der Aufstellort entscheidet mit darüber, ob der Unterstand im Alltag funktioniert. Die folgenden Punkte sind Planungshinweise, keine Vorschriften; die Einzelheiten hängen von Ihrem Standort ab.

- Untergrund: In der Regel braucht ein Unterstand einen ebenen, tragfähigen Untergrund. Ob zusätzlich ein Fundament nötig ist, hängt von Bauart und Standort ab.
- Trockener Liegeplatz: Wählen Sie eine Stelle, an der Wasser abfliessen kann, damit der Liegeplatz trocken bleibt.
- Wetterseite: Überlegen Sie, woher Regen und Wind an Ihrem Standort meist kommen und wo im Sommer die Sonne einfällt.
- Zufahrt: Planen Sie eine Zufahrt für Anlieferung und Montage ein.
- Platz für alle Tiere: Beziehen Sie die Tierzahl in die Wahl von Modell und Anbau ein; Art. 36 TSchV verlangt Platz für alle Tiere gleichzeitig (siehe Abschnitt 2).
Wenn Sie später erweitern möchten, lassen Sie neben dem Unterstand Platz für einen Anbau frei.
7. Baubewilligung und Gemeinde
Ob für einen Weideunterstand eine Baubewilligung nötig ist, ist situationsabhängig. Ob und in welchem Umfang eine Bewilligung erforderlich ist, hängt von Kanton, Gemeinde, Standort sowie Nutzungs- bzw. Landzone ab. Klären Sie das vor der Bestellung mit Ihrer Gemeinde.
Dasselbe Vorgehen gilt bei Aussenboxen; mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber zu Innenbox und Aussenbox.
8. Was kostet ein Weideunterstand?
Einen pauschalen Preis gibt es nicht. Die Kosten setzen sich aus mehreren Ebenen zusammen:
- Konstruktion (Weidehütte, Aussenbox oder Stallzelt)
- Anbau, Optionen und besondere Oberflächen, je nach Produkt
- Untergrund bzw. Fundament
- Montage
- Transport
- Bewilligung, falls erforderlich
Als Orientierung nennt der Katalog Einstiegspreise. Es sind Richtpreise («ab»), die indikativ, unverbindlich und exklusive MwSt. gelten; sie ersetzen keine Offerte.
- Weidehütte 3 × 3 m: ab CHF 3'290 (indikativ, unverbindlich, exkl. MwSt.)
- Anbau Weidehütte 3 × 3 m, optional: ab CHF 2'485 (indikativ, unverbindlich, exkl. MwSt.)
- Tunnelzelt-Bausatz DP-KIT (Nur Dach, Traufhöhe 1 m, Breite 3 m, Länge 4 m): ab CHF 2'900 (indikativ, unverbindlich, exkl. MwSt.)
Es sind jeweils die Einstiegspreise der kleinsten Variante; andere Modelle und Konfigurationen sind teurer. Nicht enthalten sind bei allen drei Preisen Untergrund, Montage, Transport und Bewilligung. Rundbogenhallen sind auf Anfrage. Eine unverbindliche Offerte erstellen wir Ihnen auf Basis Ihrer Angaben.
9. Checkliste für die Offerte
Je genauer Ihre Angaben, desto konkreter wird die Offerte. Diese Punkte brauchen wir:
- Anzahl der Pferde, die den Unterstand gleichzeitig nutzen sollen.
- Aufstellort: Gemeinde und Lage der Weide.
- Untergrund vor Ort (zum Beispiel Wiese oder bestehender Belag).
- Zufahrt für Anlieferung und Montage.
- Gewünschter Weg: Weidehütte, Aussenbox oder Stallzelt, und ob ein Anbau vorgesehen ist.
- Stand der Abklärung zur Baubewilligung bei Ihrer Gemeinde.
- Foto oder Skizze der Weide mit der gewünschten Stelle.
Häufige Fragen
Welcher Unterstand eignet sich für Pferde auf der Weide?
Für einen Weideunterstand bietet der Katalog drei Wege: die Weidehütte mit Pultdach sowie Rück- und Seitenwänden, die Aussenbox als freistehende Einzelbox mit eigenem Dach und das Stallzelt als Tunnelzelt-Bausatz oder Rundbogenhalle. Eine Rangfolge gibt es nicht; die Wahl hängt von Standort, Untergrund, Tierzahl und Budget ab.
Was verlangt die Tierschutzverordnung beim Witterungsschutz für Pferde im Freien?
Art. 36 Abs. 1 TSchV gilt für Haustiere allgemein, nicht nur für Pferde: Sind die Tiere bei extremer Witterung nicht eingestallt, muss ein geeigneter natürlicher oder künstlicher Schutz vorhanden sein, der allen Tieren gleichzeitig Platz sowie Schutz vor Nässe, Wind und starker Sonneneinstrahlung bietet. Zudem braucht es einen ausreichend trockenen Liegeplatz (Stand am 1. Februar 2026).
Weidehütte oder Aussenbox: was ist der Unterschied?
Die Weidehütte ist laut Katalog ein Unterstand mit Pultdach sowie Rück- und Seitenwänden, dazu gibt es einen Anbau. Die Aussenbox ist eine freistehende Einzelbox mit eigener Dachkonstruktion, Vorderwand und Tür. Wie sich Innen- und Aussenbox unterscheiden, erklärt unser Ratgeber «Innenbox oder Aussenbox?».
Gibt es Stallzelte als Weideunterstand?
Der Katalog führt Stallzelte als Weideunterstand: in der Kategorie «Zelte» (Stallzelte, Rundbogenhallen und Weideunterstände) den Tunnelzelt-Bausatz DP-KIT (Nur Dach oder Dach mit Seitenwänden) sowie Rundbogenhallen auf Anfrage. Das DP-KIT gibt es ab CHF 2'900 (indikativ, unverbindlich, exkl. MwSt.; ohne Untergrund, Montage, Transport, Bewilligung).
Was kostet eine Weidehütte?
Eine Weidehütte 3 × 3 m kostet im Katalog ab CHF 3'290, ein optionaler Anbau 3 × 3 m ab CHF 2'485 (je indikativ, unverbindlich, exkl. MwSt.). Nicht enthalten sind Untergrund, Montage, Transport und Bewilligung. Es sind Richtpreise, keine Offerte; eine unverbindliche Offerte fragen Sie über unseren Warenkorb an.
Braucht ein Weideunterstand eine Baubewilligung?
Ob ein Weideunterstand eine Baubewilligung braucht, ist situationsabhängig. Ob und in welchem Umfang eine Bewilligung nötig ist, hängt von Kanton, Gemeinde, Standort sowie Nutzungs- bzw. Landzone ab. Klären Sie das vor der Bestellung mit Ihrer Gemeinde.
Quellen und Verifikation
- Tierschutzverordnung (TSchV), SR 455.1, Art. 36 Abs. 1— Stand am 1. Februar 2026, am 31.10.2026 direkt gegen den Volltext verifiziert. Grundlage für die Abschnitte 1, 2 und 6 und FAQ 2.
